Die beliebte Reihe der Frühstücksgespräche widmete sich am 18. Januar 2019 einem Thema, das Medienvertreter und Pressearbeiter gleichermaßen umtreibt: Die Datenschutzgrundverordnung, die seit 25. Mai 2018 gilt.
Rechtanwalt Nico Arfmann, dessen Tätigkeitschwerpunkte im Urheberrecht, Medienrecht und Internetrecht liegen, gab einen kurzen Überblick über die DSGVO und berichtete aus der täglichen Praxis. Wo greifen die Pressegesetze der Länder, der Rundfunkstaatsvertrag oder das Kunsturhebergesetz? Für den journalistischen Bereich gelten zwar Privilegien, doch wer gilt als Journalist? Die Zuhörer, teils freie Journalisten, Redakteure, Pressesprecher bzw. Mitarbeiter in Pressestellen, verfolgten die Ausführungen gespannt und konnten viele Fragen klären. Zum Beispiel, wenn die Personalabteilung im eigenen Betrieb der Presseabteilung die Namen von Dienstjubilaren für die interne Mitarbeiterzeitschrift versagt.
Insbesondere im Hinblick auf Fotografien bei Veranstaltungen zeigten sich viele Kollegen besorgt: Will man sich zunächst mit den gängigen Formularen, dem sogenannten „Modelrelease“, absichern, dass man das Bild verbreiten und die Daten speichern darf, ist das „Model“ schnell über alle Berge.
Am Ende war sich die Teilnehmerrunde einig: Es wird noch etwas Zeit brauchen, bis man sich an die neuen „Umgangsformen“ gewöhnt hat, gerade beim Thema Bildrechte. Der Inhalt des Kunsturhebergesetzes hat sich zwar nicht geändert, aber die Menschen sind sensibler für das Thema geworden. Nicht zuletzt, weil ein Porträt in der Zeitung am nächsten Tag vergessen war, heute aber im ewigen Gedächtnis des Internet gespeichert ist. Da hilft manchmal eben nur eins: mutig sein.