ChatGPT und Nutzungsrechte

„Als Computer begannen, die Schreibtischarbeit zu erleichtern, da machten wir uns Gedanken über Privatsphäre und Datenschutz. Die machen wir uns heute immer noch. Aber jetzt kommen noch Themen ins Spiel wie Urheberrecht, Kennzeichnungspflicht, Nutzungsbefugnis, persönliche geistige Schöpfung und so weiter“, so Irmgard Duttenhofer, die Vorsitzende des Presseclubs Karlsruhe.

Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde. Aber, wie sieht es mit den rechtlichen Aspekten beim Einsatz von KI aus? Diese Frage stellte und beantwortete Medienanwalt Nico Arfmann bei einem Frühstücksgespräch des Presseclubs in seiner Kanzlei.

KI hat sich in unser Leben geschlichen. Für Text und Bild wird immer häufiger ChatGPT genutzt. Zur Recherche, zum Brainstorming, für private oder geschäftliche Korrespondenz, für Fotokollagen, für Hintergrundinformationen und so weiter. Wer aber ist Urheber, wer geistiger Schöpfer dessen, was Maschinen schaffen?

Von der Historie bis zur Gegenwart ging Rechtsanwalt Arfmann diesen Themen auf den Grund, lieferte Denkanstöße und Antworten.

Foto: Fritz Bachholz