Dienstag, 14. Mai 2019 18 Uhr Treffen mit den Mitgliedern des Berliner Presseclubs zum Gedankenaustausch
Mittwoch, 15. Mai 2019 10 Uhr Führung und Gespräch in der Landesvertretung Baden-Württemberg 13 Uhr Besuch der Bundespressekonferenz 15 Uhr Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten Ingo Wellenreuther und Kotting- Uhl 17 Uhr Vortrag über Interessenvertretung und Compliance im ADAC-Büro
Die beliebte Reihe der Frühstücksgespräche widmete sich am
18. Januar 2019 einem Thema, das Medienvertreter und Pressearbeiter
gleichermaßen umtreibt: Die Datenschutzgrundverordnung, die seit 25. Mai 2018
gilt.
Rechtanwalt Nico Arfmann, dessen Tätigkeitschwerpunkte im Urheberrecht,
Medienrecht und Internetrecht liegen, gab einen kurzen Überblick über die DSGVO
und berichtete aus der täglichen Praxis. Wo greifen die Pressegesetze der
Länder, der Rundfunkstaatsvertrag oder das Kunsturhebergesetz? Für den journalistischen
Bereich gelten zwar Privilegien, doch wer gilt als Journalist? Die Zuhörer,
teils freie Journalisten, Redakteure, Pressesprecher bzw. Mitarbeiter in
Pressestellen, verfolgten die Ausführungen gespannt und konnten viele Fragen
klären. Zum Beispiel, wenn die Personalabteilung im eigenen Betrieb der
Presseabteilung die Namen von Dienstjubilaren für die interne
Mitarbeiterzeitschrift versagt.
Insbesondere im Hinblick auf Fotografien bei
Veranstaltungen zeigten sich viele Kollegen besorgt: Will man sich zunächst mit
den gängigen Formularen, dem sogenannten „Modelrelease“, absichern, dass man
das Bild verbreiten und die Daten speichern darf, ist das „Model“ schnell über
alle Berge.
Am Ende war sich die Teilnehmerrunde einig: Es wird noch etwas Zeit brauchen, bis man sich an die neuen „Umgangsformen“ gewöhnt hat, gerade beim Thema Bildrechte. Der Inhalt des Kunsturhebergesetzes hat sich zwar nicht geändert, aber die Menschen sind sensibler für das Thema geworden. Nicht zuletzt, weil ein Porträt in der Zeitung am nächsten Tag vergessen war, heute aber im ewigen Gedächtnis des Internet gespeichert ist. Da hilft manchmal eben nur eins: mutig sein.
Vorstand neu aufgestellt – Auflösung des Hilfsvereins beschlossen
Bei der Jahreshauptversammlung des Presseclubs für das Geschäftsjahr 2017 am Donnerstag, 21. Juni 2018 in Karlsruhe, wurde Irmgard Duttenhofer zur neuen Vorsitzenden gewählt. Matthias Kuld, der das Amt knapp 20 innehatte, wird dem Vorstand jedoch weiterhin treu bleiben: Er wurde als neuer Schatzmeister gewählt.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Hilfsvereins Karlsruher Journalisten, die ebenfalls am 21.6.2018 stattfand, beschloss die Versammlung eine Satzungsänderung, die den Presseclub als Begünstigten bei der Auflösung einsetzt. § 12 lautet nun: „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Presseclub Karlsruhe“.
Anschließend wurde die Auflösung des Vereins gemäß § 11 einstimmig von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Auch für den Hilfsverein standen satzungsgemäß Wahlen auf der Tagesordnung.
Die aktuelle Zusammensetzung der Vorstände lautet wie folgt:
Vorstand Presseclub Karlsruhe ab 21.6.2018
Vorsitzende
Irmgard Duttenhofer
Stellv. Vorsitzender
Markus Schneider
Schatzmeister
Matthias Kuld
1. Beisitzerin
Sabine Doll
2. Beisitzerin
Annette Diringer
3. Beisitzer
Rüdiger Homberg
Kassenprüfer
Franz Weingärtner
Kassenprüfer
Theodor Westermann
Schriftführerin
Alexa Sinz
Vorstand Hilfsverein Karlsruher Journalisten ab 21.6.2018
1. Vorsitzende
Monika John
2. Vorsitzende
Irmgard Duttenhofer
Stellv. Vorsitzender
Markus Schneider
Schatzmeister
Matthias Kuld
1. Beisitzerin
Sabine Doll
2. Beisitzerin
Annette Diringer
3. Beisitzer
Rüdiger Homberg
Kassenprüfer
Franz Weingärtner
Kassenprüfer
Theodor Westermann
Schriftführerin
Alexa Sinz
Irmgard Duttenhofer ist die neue Vorsitzende des Presseclub Karlsruhe, hier mit Stellvertreter Marcus Schneider.